Bundespolizeigesetz geht ins Gesetzgebungsverfahren – Modernisierung nach über 20 Jahren

Nach mehr als 20 Jahren steht die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes endlich bevor. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 8. Juli 2026 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Damit beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Bereits in den kommenden Tagen wird sich der Deutsche Bundestag erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen. Für die Bundespolizei ist dies ein bedeutender Schritt, denn das geltende Bundespolizeigesetz stammt in wesentlichen Teilen aus einer Zeit, in der sich Sicherheitslage, Kriminalitätsformen und technische Möglichkeiten deutlich von den heutigen Anforderungen unterschieden.

Nach den bislang bekannt gewordenen Inhalten enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Neuerungen. Hierzu gehört unter anderem die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in Echtzeit unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen. Ziel ist es, die Bundespolizei bei der Abwehr schwerer Gefahren sowie bei der Verfolgung schwerer Straftaten mit zeitgemäßen Instrumenten auszustatten.

Aus Sicht der DPolG Bundespolizei ist die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Gesetzentwurf Licht und Schatten enthält. Neben wichtigen und längst überfälligen Anpassungen werden wir auch diejenigen Regelungen kritisch prüfen, die aus unserer Sicht nachgebessert werden müssen.

Eine abschließende Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Sobald uns der vollständige Gesetzentwurf vorliegt, werden wir die einzelnen Regelungen detailliert analysieren und unsere Mitglieder umfassend über die Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Bundespolizei informieren.

Mit der Novellierung des Bundespolizeigesetzes endet eine mehr als zwanzigjährige Phase ohne grundlegende gesetzliche Modernisierung. Angesichts neuer Bedrohungslagen, technischer Entwicklungen und wachsender Anforderungen an die Bundespolizei ist dieser Schritt längst überfällig.

Gleichzeitig besteht weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Insbesondere erwarten wir zeitnah die angekündigten Änderungen des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) sowie des Aufenthaltsgesetzes. Auch hier sind praxisgerechte und rechtssichere Lösungen erforderlich.

Die DPolG Bundespolizei wird das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten und sich mit ihrer fachlichen Expertise in die politische Diskussion einbringen. Über alle wesentlichen Entwicklungen werden wir fortlaufend berichten.

Quelle: https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/bundespolizeigesetz-geht-ins-gesetzgebungsverfahren-modernisierung-nach-ueber-20-jahren/


Neue digitale Befugnisse für das BKA: Moderne Kriminalität braucht moderne Ermittlungswerkzeuge

Der Deutsche Bundestag hat erste Beratungen zu einem Gesetzespaket aufgenommen, das dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei neue digitale Befugnisse ermöglichen soll. Nach der aktuellen Berichterstattung der Tagesschau sollen beide Sicherheitsbehörden künftig mehr digitale Werkzeuge zur Tätersuche erhalten – auch unter Einsatz von KI-gestützter Software.

Damit rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das für die innere Sicherheit immer wichtiger wird: Wie können Sicherheitsbehörden mit einer Kriminalität Schritt halten, die zunehmend digital organisiert, vorbereitet und verschleiert wird?

Gerade das Bundeskriminalamt steht bei schweren Straftaten, Terrorismus, organisierter Kriminalität, Cybercrime und komplexen Gefahrenlagen vor wachsenden Herausforderungen. Täter nutzen verschlüsselte Kommunikation, digitale Netzwerke, internationale Strukturen und technische Möglichkeiten, um Ermittlungen zu erschweren.

Ein zentraler Punkt des Gesetzespakets ist der geplante automatisierte Abgleich von Fotos und Stimmen. Künftig sollen Fotos und Stimmen von Verdächtigen mit öffentlich zugänglichen Bildern und Audiodateien im Internet abgeglichen werden können. Ziel ist es, Personen zu identifizieren, Aufenthaltsorte zu ermitteln und Zusammenhänge zwischen Tat und Täter besser sichtbar zu machen. Bisher ist ein solcher Abgleich nach der Darstellung der Tagesschau nur händisch Bild für Bild möglich, was viel Zeit und Personal bindet.

Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich richtig, das BKA und die Bundespolizei mit zeitgemäßen Instrumenten auszustatten. Moderne Kriminalität lässt sich nicht dauerhaft mit Methoden bekämpfen, die aus einer weitgehend analogen Sicherheitswelt stammen. Wenn Täter digitale Spuren nutzen, digitale Kommunikation verwenden und öffentlich verfügbare Informationen strategisch einsetzen, müssen auch Ermittlungsbehörden rechtssicher und technisch handlungsfähig sein.

Neben dem Bild- und Audioabgleich geht es auch um Recherche- und Analyse-Software, die große Datenmengen aus verschiedenen Datenbanken zusammenführen und Zusammenhänge sichtbar machen kann. Dabei spielt künstliche Intelligenz eine wichtige Rolle, weil sie Muster, Verbindungen und Auffälligkeiten schneller erkennen kann, als dies rein manuell möglich wäre.

Solche Werkzeuge können Ermittlungen deutlich unterstützen. Sie können helfen, Zusammenhänge schneller zu erkennen, Verdächtige zu identifizieren, Aufenthaltsorte einzugrenzen und schwere Straftaten wirksamer aufzuklären. Gerade bei Terrorismus, organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Cybercrime oder schweren Gewaltverbrechen kann Zeit ein entscheidender Faktor sein.

Gleichzeitig müssen diese Befugnisse klar begrenzt und rechtsstaatlich abgesichert werden. Digitale Ermittlungsinstrumente dürfen nicht zu einer unkontrollierten Ausweitung staatlicher Überwachung führen. Entscheidend sind klare gesetzliche Grundlagen, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit, Datenschutz, Transparenz und wirksame Kontrolle.

Wichtig ist außerdem, dass KI nicht eigenständig über Menschen entscheidet. KI kann Hinweise liefern, Daten strukturieren und Ermittlungsansätze sichtbar machen. Die Verantwortung muss aber immer bei Menschen liegen – bei Ermittlern, Staatsanwaltschaften, Gerichten und demokratisch kontrollierten Behörden. Genau diese Grenze ist entscheidend, damit moderne Sicherheitstechnik mit dem Rechtsstaat vereinbar bleibt.

Es wäre aus meiner Sicht falsch, moderne digitale Ermittlungswerkzeuge grundsätzlich abzulehnen. Die Sicherheitslage hat sich verändert. Kriminalität, Terrorismus, organisierte Strukturen und hybride Bedrohungen nutzen längst digitale Möglichkeiten. Ein Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger schützen will, darf technisch nicht dauerhaft hinter den Tätern zurückbleiben.

Das Ziel muss daher ein ausgewogener Weg sein: starke digitale Befugnisse für BKA und Bundespolizei, aber mit klaren rechtsstaatlichen Leitplanken. Moderne Ermittlungsarbeit braucht leistungsfähige Technik, aber ebenso demokratische Kontrolle, gerichtliche Grenzen und transparente Regeln.

Fazit

Moderne Kriminalität braucht moderne Antworten. Das BKA und die Bundespolizei müssen digital handlungsfähig sein, wenn sie schwere Straftaten, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Cybercrime wirksam bekämpfen sollen.

Der automatisierte Bild- und Audioabgleich, KI-gestützte Analyse-Software und moderne digitale Ermittlungsbefugnisse können wichtige Werkzeuge sein. Entscheidend ist jedoch, dass sie nicht grenzenlos eingesetzt werden, sondern auf klarer gesetzlicher Grundlage, verhältnismäßig, zweckgebunden und unter rechtsstaatlicher Kontrolle.

Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Richtig ausgestaltet kann moderne Sicherheitstechnologie dazu beitragen, den Rechtsstaat zu stärken – nicht ihn zu schwächen.

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