Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD die umfassende Modernisierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Die Bundespolizei erhält damit zeitgemäße Befugnisse für eine Sicherheitslage, die längst durch digitale Kommunikation, internationale Täterstrukturen, Drohnen, verschlüsselte Netzwerke und neue technologische Möglichkeiten geprägt ist.
Stand: 10.07.2026
Der 10. Juli 2026 ist ein guter Tag für die innere Sicherheit in Deutschland. Mit der Reform des Bundespolizeigesetzes hat der Deutsche Bundestag einen wichtigen und lange überfälligen Modernisierungsschritt beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in der vom Innenausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen.
Das bisherige Bundespolizeigesetz stammt in großen Teilen aus dem Jahr 1994. Damals gab es weder soziale Netzwerke noch moderne Messenger-Dienste, heutige Verschlüsselungstechniken, zivile Drohnensysteme oder die inzwischen alltäglichen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten. Gleichzeitig waren international organisierte Tätergruppen technisch noch längst nicht so vernetzt wie heute.
Mehr als 30 Jahre später ist klar: Eine moderne Bundespolizei kann nicht dauerhaft mit Befugnissen arbeiten, die im Kern aus einer weitgehend analogen Zeit stammen.
Moderne Kriminalität erfordert moderne Werkzeuge
Kriminalität hat sich grundlegend verändert. Täter kommunizieren verschlüsselt, wechseln schnell ihre Mobiltelefone und digitalen Identitäten, nutzen internationale Plattformen, Drohnen, soziale Netzwerke und grenzüberschreitende Strukturen.
Das betrifft insbesondere:
- Terrorismus und extremistische Netzwerke,
- organisierte Schleuserkriminalität,
- Menschenhandel und Entführungen,
- international organisierte Kriminalität,
- Cyberangriffe und hybride Bedrohungen,
- gefährliche Drohnen an Flughäfen und Bahnanlagen,
- schwere Gewalttaten,
- die Fahndung nach gefährlichen oder flüchtigen Personen,
- die Suche nach vermissten Menschen in Lebensgefahr.
Ein Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger wirksam schützen will, darf technisch nicht dauerhaft hinter den Tätern zurückbleiben. Wer moderne Kriminalität bekämpfen will, muss den Sicherheitsbehörden auch moderne und rechtssichere Werkzeuge zur Verfügung stellen.
Das neue Bundespolizeigesetz schafft dafür eine zeitgemäße Grundlage.
Künstliche Intelligenz kann Leben retten
Besonders wichtig ist die Möglichkeit, künstliche Intelligenz und automatisierte Analyseverfahren künftig in gesetzlich festgelegten Gefahrensituationen einzusetzen.
KI-Systeme können große Mengen an Bild- und Videomaterial deutlich schneller auswerten, als dies allein durch menschliche Einsatzkräfte möglich wäre. Sie können Bewegungs- und Objektmuster erkennen, Aufenthaltsorte eingrenzen und die Polizei auf mögliche Gefahrensituationen aufmerksam machen.
Im parlamentarischen Verfahren wurde deshalb eine neue Befugnis zur automatisierten Erkennung von Gefahren aufgenommen. Dadurch darf die Bundespolizei künftig Bewegungsmuster, Objektmuster und Aufenthaltsorte erkennen, die auf eine konkrete Gefahr hindeuten können. Außerdem wurde eine Rechtsgrundlage für eine biometrische Detektion in Echtzeit geschaffen.
Das bedeutet nicht, dass Maschinen selbstständig über Menschen entscheiden. Die Technik unterstützt die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dabei, relevante Situationen schneller zu erkennen. Die Bewertung einer Lage und die Entscheidung über polizeiliche Maßnahmen bleiben staatliche Aufgaben und müssen sich an den gesetzlichen Voraussetzungen orientieren.
Gerade bei terroristischen Gefährdern, Entführungen, Menschenhandel oder vermissten Menschen in akuter Lebensgefahr kann ein frühzeitiger technischer Hinweis entscheidend sein.
Jede Minute kann entscheidend sein
Bei einer Entführung, einem terroristischen Anschlag oder der Suche nach einem vermissten Kind zählt jede Minute.
Auch nach einem Mord oder einer anderen schweren Gewalttat kann eine Situation entstehen, in der ein möglicherweise bewaffneter Tatverdächtiger auf der Flucht ist. Befindet sich eine solche Person an einem Bahnhof, in einem Zug oder an einem Flughafen, muss die Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten schnell reagieren können.
Moderne Videotechnik und automatisierte Erkennungssysteme können dabei helfen, eine gesuchte Person in großen Menschenmengen schneller zu identifizieren. Das ist besonders an Verkehrsknotenpunkten wichtig, an denen sich täglich Hunderttausende Menschen bewegen und Täter innerhalb kurzer Zeit weite Entfernungen zurücklegen können.
Ein technisches System kann Bildmaterial rund um die Uhr prüfen und Polizeikräfte gezielt auf eine mögliche Übereinstimmung aufmerksam machen. Dadurch müssen Einsatzkräfte nicht stundenlang unüberschaubare Mengen an Videomaterial manuell durchsuchen.
Das spart wertvolle Zeit und kann im Ernstfall Menschenleben retten.
Keine flächendeckende Beobachtung der Bevölkerung
Die neuen Befugnisse sind kein Freibrief für einen unbegrenzten Einsatz von Technik. Sie beruhen auf gesetzlichen Regelungen und sind an bestimmte Aufgaben, Gefahrensituationen und Voraussetzungen gebunden.
Es geht nicht darum, das alltägliche Verhalten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu bewerten. Es geht darum, schwere Gefahren zu erkennen, vermisste Menschen zu finden, gefährliche Personen zu identifizieren und konkrete Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.
Der Einsatz moderner Technik muss dabei zielgerichtet, verhältnismäßig, dokumentierbar und kontrollierbar bleiben. Datenschutz und Grundrechte werden nicht dadurch geschützt, dass Sicherheitsbehörden technisch handlungsunfähig bleiben. Sie werden durch klare gesetzliche Grenzen, transparente Verfahren, unabhängige Kontrolle und verantwortliche Entscheidungen geschützt.
Ein moderner Rechtsstaat muss beides können: die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger schützen und schwere Gefahren wirksam abwehren.
Neue Möglichkeiten an Bahnhöfen und Flughäfen
Bahnhöfe und Flughäfen gehören zu den wichtigsten öffentlichen Verkehrsknotenpunkten Deutschlands. Täglich kommen dort große Menschenmengen zusammen. Gleichzeitig werden diese Orte auch von Taschendieben, Gewalttätern, Schleusern, Menschenhändlern und anderen kriminellen Strukturen genutzt.
Das neue Bundespolizeigesetz ermöglicht unter anderem die automatisierte Erkennung gefährlicher Bewegungs- und Objektmuster. Werden beispielsweise ungewöhnliche oder gefährliche Abläufe erkannt, kann das System die Einsatzkräfte auf die Situation aufmerksam machen.
Das kann etwa eine herrenlose Tasche, eine bedrohliche Bewegung, das Betreten eines gesperrten Bereichs oder eine andere auffällige Gefahrensituation betreffen.
Die Technik ersetzt dabei keine Polizeibeamten. Sie dient als digitales Assistenzsystem, das Informationen schneller auswertet und mögliche Gefahren sichtbar macht.
Verbindliche Sicherheitsstandards für Bahnhöfe
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Reform betrifft die Sicherheitskonzepte an Bahnhöfen.
Künftig erhält die Bundespolizei mehr Einfluss auf die Festlegung verbindlicher Sicherheitsstandards. Bahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssen diese Standards im Einvernehmen mit der Bundespolizei umsetzen. Dadurch soll verhindert werden, dass notwendige Sicherheitsmaßnahmen allein von wirtschaftlichen Entscheidungen einzelner Unternehmen abhängig sind.
Sicherheit an Bahnhöfen ist eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe. Sie darf nicht davon abhängen, ob ein Unternehmen bestimmte Maßnahmen gerade für wirtschaftlich sinnvoll hält.
Gleichzeitig sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stärker in die Entwicklung neuer Sicherheitskonzepte eingebunden werden. Die Verbindung aus polizeilicher Erfahrung, moderner Technik und wissenschaftlicher Forschung kann dazu beitragen, neue Gefahren früher zu erkennen und Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen
Die Bundespolizei erhält außerdem die Möglichkeit, in ausgewiesenen Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen.
Eine Verbotszone ist nur dann sinnvoll, wenn das Verbot auch kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Wer an Bahnhöfen Messer oder andere verbotene Waffen mit sich führt, schafft eine mögliche Gefahr für Reisende, Beschäftigte und Einsatzkräfte.
Kontrollen können dazu beitragen, Waffen frühzeitig sicherzustellen, bevor aus einem Streit eine schwere Gewalttat wird. Prävention bedeutet in diesem Zusammenhang, nicht erst nach einer Tat zu reagieren, sondern erkennbare Gefahren möglichst vorher zu reduzieren.
Drohnenabwehr schützt kritische Infrastruktur
Drohnen werden längst nicht mehr ausschließlich für Freizeitaufnahmen genutzt. Sie können zur Ausspähung, zur Störung des Flugverkehrs, zum Transport verbotener Gegenstände oder für Sabotagehandlungen eingesetzt werden.
Besonders an Flughäfen, Bahnanlagen und anderen Teilen der kritischen Infrastruktur können gefährliche Drohnen erhebliche Schäden verursachen. Bereits eine einzelne unbefugt eingesetzte Drohne kann den Flugverkehr zeitweise zum Erliegen bringen und Tausende Reisende gefährden.
Die Bundespolizei erhält deshalb Befugnisse zum Einsatz eigener Drohnen als mobile Sensorträger sowie zum Einsatz technischer Mittel gegen Drohnen, von denen Gefahren ausgehen.
Damit wird eine wichtige Fähigkeitslücke geschlossen. Ein moderner Staat muss in der Lage sein, seine Flughäfen, Bahnstrecken und Verkehrsknotenpunkte auch gegen Gefahren aus der Luft zu schützen.
Verschlüsselte Kommunikation und digitale Täterstrukturen
Organisierte Schleuserbanden und andere kriminelle Netzwerke nutzen verschlüsselte Kommunikation, um ihre Aktivitäten zu planen und Ermittlungen zu erschweren.
Das neue Bundespolizeigesetz enthält deshalb unter anderem Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erhoben sowie Mobilfunkkarten und Endgeräte identifiziert und lokalisiert werden.
Auch diese Maßnahmen sind keine alltäglichen Standardinstrumente gegen beliebige Bürgerinnen und Bürger. Sie dienen der Abwehr und Aufklärung konkreter Gefahren und müssen auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgen.
Verschlüsselung darf die private Kommunikation der Bevölkerung schützen. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass hochprofessionelle Täterstrukturen für den Rechtsstaat grundsätzlich unerreichbar werden.
Technik, Personal und Ausbildung gehören zusammen
Neue gesetzliche Befugnisse allein reichen nicht aus. Die Bundespolizei benötigt gleichzeitig ausreichend Personal, moderne Computersysteme, sichere Dateninfrastrukturen, leistungsfähige Analysewerkzeuge und eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung.
Künstliche Intelligenz kann nur dann sinnvoll eingesetzt werden, wenn ihre Ergebnisse von qualifizierten Beschäftigten geprüft und in den jeweiligen polizeilichen Zusammenhang eingeordnet werden.
Technik soll den Menschen unterstützen, nicht seine Verantwortung ersetzen.
Deshalb müssen bei der Einführung neuer Systeme hohe Anforderungen gelten:
- nachvollziehbare technische Verfahren,
- regelmäßige Qualitätskontrollen,
- geschulte Polizeibeschäftigte,
- Schutz vor fehlerhaften Treffern,
- sichere Verarbeitung sensibler Daten,
- klare Verantwortlichkeiten,
- parlamentarische und rechtliche Kontrolle.
Moderne Sicherheitspolitik besteht nicht nur aus neuen Geräten oder Programmen. Sie benötigt eine funktionierende Verbindung aus Recht, Technik, Personal, Ausbildung und Kontrolle.
Schutz der Bundespolizei vor extremistischer Unterwanderung
Eine Sicherheitsbehörde kann ihre weitreichenden Aufgaben nur erfüllen, wenn sie zuverlässig auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.
Deshalb sieht die Reform Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Personen vor, die neu bei der Bundespolizei eingestellt werden. Damit soll die Behörde besser vor einer möglichen Unterwanderung durch Extremisten geschützt werden.
Das stärkt nicht nur die Sicherheit innerhalb der Bundespolizei, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in ihre mehr als 50.000 Beschäftigten.
Moderne Befugnisse und Verfassungstreue gehören untrennbar zusammen.
Ein wichtiger Meilenstein für Bund und Länder
Die Reform des Bundespolizeigesetzes ist einer von vielen notwendigen Meilensteinen auf Bundes- und Landesebene.
Kriminalität macht nicht an Ländergrenzen halt. Organisierte Tätergruppen nutzen unterschiedliche Zuständigkeiten, technische Lücken und langsame Verwaltungswege gezielt aus. Deshalb müssen Bund und Länder ihre Polizeigesetze, technischen Systeme und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit fortlaufend modernisieren.
Dabei darf kein dauerhaftes Ungleichgewicht entstehen, bei dem einzelne Sicherheitsbehörden über moderne Befugnisse verfügen, während andere technisch und rechtlich zurückbleiben.
Deutschland benötigt eine gemeinsame sicherheitspolitische Richtung:
- moderne digitale Ermittlungsinstrumente,
- rechtssichere KI-Anwendungen,
- leistungsfähige Datenanalyse,
- bessere Zusammenarbeit der Behörden,
- moderne Video- und Sensortechnik,
- Schutz kritischer Infrastruktur,
- wirksame parlamentarische und gerichtliche Kontrolle.
Die Modernisierung der Sicherheitsbehörden ist keine einmalige Aufgabe. Sie ist ein fortlaufender Prozess, weil sich auch die Methoden der Täter ständig verändern.
Sicherheit und Freiheit gehören zusammen
Freiheit kann nur dort dauerhaft bestehen, wo der Staat seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Terrorismus, organisierter Kriminalität, Menschenhandel und anderen schweren Gefahren schützen kann.
Ein Staat, der aus Angst vor moderner Technik auf wirksame Instrumente verzichtet, schützt die Freiheit nicht. Er überlässt technologischen Vorsprung denjenigen, die ihn für kriminelle Zwecke nutzen.
Die richtige Antwort besteht deshalb nicht in einem grundsätzlichen Verzicht auf künstliche Intelligenz, biometrische Erkennung oder automatisierte Analysen. Die richtige Antwort besteht in klaren Gesetzen, engen Einsatzvoraussetzungen, wirksamer Kontrolle und einem verantwortungsvollen Umgang mit moderner Technik.
So können Sicherheit, Freiheit und Grundrechte gemeinsam gestärkt werden.
Fazit: Deutschland darf technisch nicht hinter den Tätern zurückbleiben
Der Bundestagsbeschluss vom 10. Juli 2026 ist ein wichtiger Schritt für eine moderne und handlungsfähige Bundespolizei.
Die neuen Befugnisse können dabei helfen,
- terroristische Gefahren früher zu erkennen,
- vermisste Menschen schneller zu finden,
- Entführungen und Menschenhandel wirksamer zu bekämpfen,
- gefährliche Personen zu identifizieren,
- Waffen an Bahnhöfen sicherzustellen,
- Schleusernetzwerke aufzudecken,
- gefährliche Drohnen abzuwehren,
- Flughäfen, Bahnhöfe und Bahnstrecken besser zu schützen.
Heute ist deshalb ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, für die Beschäftigten der Bundespolizei und für den verantwortungsvollen Einsatz moderner Technologie.
Die Reform ist zugleich ein wichtiger Meilenstein für die Gegenwart und für die Zukunft der Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland.
Moderne Kriminalität erfordert moderne Werkzeuge. Ein demokratischer Rechtsstaat muss technisch handlungsfähig sein, damit er Menschen schützen, schwere Gefahren abwehren und Freiheit dauerhaft bewahren kann.