Keine isolierte Reform, sondern Teil einer größeren Sicherheitsarchitektur
Die Reform der Nachrichtendienste ist kein kleines Puzzleteil, das isoliert betrachtet werden kann. Sie ist vielmehr ein Bestandteil einer umfassenderen Weiterentwicklung der deutschen Sicherheitsarchitektur. Weitere Vorhaben, etwa die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes oder die Diskussion über die Speicherung von IP-Adressen und weitere digitale Ermittlungsbefugnisse, gehören ebenfalls zu dieser Entwicklung.
Denn die entscheidende Frage lautet: Was kann der Staat tun, wenn sich eine schwere Bedrohung tatsächlich konkretisiert?
Wenn es zu einem Terroranschlag in einem Zug, auf einer Straße, an einem öffentlichen Ort oder an einer anderen Stelle kommt, erwarten die Menschen zu Recht, dass Polizei und Sicherheitsbehörden handlungsfähig sind. Sie verlassen sich darauf, dass der Staat Gefahren möglichst früh erkennt, Anschläge verhindert, wenn dies möglich ist, und im Ernstfall schnell und wirksam reagiert.
Natürlich kann kein Sicherheitsgesetz und keine Behörde garantieren, dass jeder Anschlag verhindert wird. Aber daraus darf nicht der Schluss gezogen werden, notwendige Befugnisse und moderne technische Möglichkeiten nicht weiterzuentwickeln.
Der Staat sollte nicht erst dann handlungsfähig werden, wenn das Geschehen bereits vorbei ist. Moderne Gefahrenabwehr muss deshalb möglichst weit vorne ansetzen: bei der Informationsgewinnung, der Analyse von Hinweisen, der Erkennung von Gefahren und der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden.
Genau daran muss sich auch die Reform der Nachrichtendienste messen lassen. Entscheidend wird sein, ob sie in der Praxis dazu beiträgt, Gefahren früher zu erkennen und den Staat tatsächlich handlungsfähiger zu machen – selbstverständlich innerhalb rechtsstaatlicher Grenzen.
Der Bundestag hat erstmals über die Pläne der schwarz-roten Koalition für eine größere Reform der Nachrichtendienste debattiert. Bundesinnenminister Dobrindt erklärte, im Gesetzentwurf gehe es darum, Demokratie und Bevölkerung zu schützen. Deutliche Kritik äußerte die Opposition.
Dobrindt sagte im Bundestag, Deutschland sei Zielscheibe von hybriden Bedrohungen. Daher müsse man die Nachrichtendienste auf Augenhöhe mit europäischen Partnern bringen. Er bekräftigte seine früheren Aussagen, dass aus Nachrichtendiensten echte Geheimdienste werden müssten – und aus der Informationsbeschaffung über Bedrohungen eine echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror.
AfD spricht von „Putsch gegen Rechtsstaat“
Von Seiten der Opposition kam Kritik. Der AfD-Politiker Curio sprach von einem „Putsch gegen den Rechtsstaat“. Er warf der Regierung vor, den Verfassungsschutz zu einer „Stasi 2.0“ umzubauen. Die Linken-Abgeordnete Bünger kritisierte, der Gesetzentwurf verschaffe den Nachrichtendiensten mehr Befugnisse und verschlechtere gleichzeitig die Kontrolle. Bünger äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs. Auch der Grünen-Politiker von Notz erklärte, die Pläne seien überzogen. Er forderte, in den Entwurf eine Resilienzklausel für den Bundesverfassungsschutz mit einzubringen. Von Notz betonte jedoch, es sei grundsätzlich richtig, dass der Bundesnachrichtendienst mehr Befugnisse brauche.
Deutlich mehr Befugnisse für Nachrichtendienste geplant
Der Gesetzentwurf des Innenministeriums sieht unter anderem vor, dass die Nachrichtendienste erstmals die Möglichkeit erhalten, in begrenzten Fällen aktiv einzugreifen. Bislang sammeln Deutschlands Nachrichtendienste vor allem Informationen. Mit der Reform soll es etwa dem BND künftig möglich sein, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren, sagte die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Warken. Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe ausführen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen.
Dobrindt sagte im Bundestag, Deutschland sei Zielscheibe von hybriden Bedrohungen. Daher müsse man die Nachrichtendienste auf Augenhöhe mit europäischen Partnern bringen. Er bekräftigte seine früheren Aussagen, dass aus Nachrichtendiensten echte Geheimdienste werden müssten – und aus der Informationsbeschaffung über Bedrohungen eine echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror.
AfD spricht von „Putsch gegen Rechtsstaat“
Von Seiten der Opposition kam Kritik. Der AfD-Politiker Curio sprach von einem „Putsch gegen den Rechtsstaat“. Er warf der Regierung vor, den Verfassungsschutz zu einer „Stasi 2.0“ umzubauen. Die Linken-Abgeordnete Bünger kritisierte, der Gesetzentwurf verschaffe den Nachrichtendiensten mehr Befugnisse und verschlechtere gleichzeitig die Kontrolle. Bünger äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs. Auch der Grünen-Politiker von Notz erklärte, die Pläne seien überzogen. Er forderte, in den Entwurf eine Resilienzklausel für den Bundesverfassungsschutz mit einzubringen. Von Notz betonte jedoch, es sei grundsätzlich richtig, dass der Bundesnachrichtendienst mehr Befugnisse brauche.
Deutlich mehr Befugnisse für Nachrichtendienste geplant
Der Gesetzentwurf des Innenministeriums sieht unter anderem vor, dass die Nachrichtendienste erstmals die Möglichkeit erhalten, in begrenzten Fällen aktiv einzugreifen. Bislang sammeln Deutschlands Nachrichtendienste vor allem Informationen. Mit der Reform soll es etwa dem BND künftig möglich sein, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren, sagte die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Warken. Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe ausführen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen.
Zudem sollen die Befugnisse zur Sammlung und Auswertung von Daten erweitert werden. Dies betrifft auch die Auswertung großer Datenmengen mittels Künstlicher Intelligenz und der Abgleich biometrischer Daten mit dem Internet. Speicherfristen werden verlängert – bei Inhaltsdaten auf sechs Monate, bei Metadaten zum Datenverkehr auf zwölf Monate.
Zu den Nachrichtendiensten in Deutschland gehören neben dem BND das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie der Militärische Abschirmdienst.