Bundespolizei erhält neue Befugnisse: Bundesrat billigt Reform am selben Tag wie der Bundestag

Die Bundespolizei bekommt ein neues rechtliches Fundament. Nur wenige Stunden nachdem der Bundestag die Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen hatte, hat am Freitag, 25. September 2026, auch der Bundesrat in seiner Plenarsitzung zugestimmt.

Damit erhalten die Beamten der Bundespolizei künftig unter anderem erstmals klare Regeln für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen, weitergehende Kontrollbefugnisse an Bahnhöfen, die Möglichkeit KI-gestützter Videoauswertung sowie das Recht, selbst Abschiebungshaft bei Gericht zu beantragen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Ein Gesetz aus der Zeit vor Social Media

Das Bundespolizeigesetz regelt die Aufgaben und die Rechtsstellung der Bundespolizei. Nach Darstellung der Bundesregierung ist eine grundlegende Überarbeitung überfällig. Das bislang geltende Gesetz stamme zu großen Teilen aus dem Jahr 1994 und damit aus einer Zeit, in der es weder Chat-Gruppen noch soziale Netzwerke gegeben habe. Die Befugnisse der Behörde entsprächen daher in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen Gefahrenlagen.

Mit der Neufassung sollen die mehr als 50.000 Beamten der Bundespolizei nach dem Willen der Bundesregierung zeitgemäße Instrumente an die Hand bekommen. Ziel sei es, die Rechtsgrundlagen an die aktuellen Anforderungen des Polizeialltags anzupassen.

Drohnen erstmals gesetzlich geregelt

Zu den zentralen Neuerungen gehört der Umgang mit unbemannten Fluggeräten. Erstmals werden im Bundespolizeigesetz sowohl der Einsatz als auch die Abwehr von Drohnen ausdrücklich geregelt.

Die Bundespolizei darf künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Als Anwendungsbeispiele nennt die Gesetzesbegründung Großveranstaltungen sowie die Kontrolle schwer zugänglicher Bahnstrecken. Zugleich erhält die Behörde die Befugnis, gegen fremde Drohnen vorzugehen. Zu den zulässigen Abwehrmaßnahmen zählen elektromagnetische Impulse, Eingriffe über GPS sowie physische Maßnahmen.

Verdachtsunabhängige Kontrollen und Aufenthaltsverbote

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Sicherheit an Bahnhöfen, für die die Bundespolizei auf den Anlagen der Eisenbahnen des Bundes zuständig ist. In Waffen- und Messerverbotszonen dürfen die Beamten künftig auch dann Personen kontrollieren, wenn kein konkreter Verdacht vorliegt.

Darüber hinaus kann die Bundespolizei Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten aussprechen. Diese sollen sich etwa gegen bekannte Gewalttäter bei Bahnreisen richten oder gegen Personen, die an Bahnhöfen wiederholt Straftaten begangen haben.

Künstliche Intelligenz soll Gefahren früh erkennen

Neu ist auch der Einsatz von Videotechnik in Verbindung mit künstlicher Intelligenz. Das Gesetz erlaubt der Bundespolizei, mithilfe solcher Systeme Bewegungsmuster auszuwerten, wenn diese darauf hindeuten, dass eine Straftat bevorstehen könnte. Als Beispiel wird der Fall genannt, dass jemand ein Messer zieht. Die Technik soll damit helfen, gefährliche Situationen schneller zu erkennen und ein frühzeitiges Eingreifen zu ermöglichen.

Eigene Anträge auf Abschiebungshaft

Auch im Bereich des Aufenthaltsrechts erweitert die Reform die Zuständigkeiten. Die Bundespolizei kann künftig selbst bei Gericht Abschiebungshaft beantragen. Voraussetzung ist, dass sie in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Personen trifft, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine Duldung besitzen. Bislang war die Behörde in solchen Fällen auf andere Stellen angewiesen.

Inkrafttreten steht bevor

Nach der Zustimmung der Länderkammer kann das Gesetz nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Tempo des Verfahrens ist bemerkenswert: Bundestag und Bundesrat befassten sich am selben Tag abschließend mit der Reform.

Quelle: https://marzahn-hellersdorf.com/bundespolizei-erhaelt-neue-befugnisse-bundesrat-billigt-reform-am-selben-tag-wie-der-bundestag/


Mit der neuen Fassung soll das Bundespolizeigesetz, das die Aufgaben und Rechtsstellung der Bundespolizei regelt, an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Die Bundesregierung begründet das Reformvorhaben damit, dass das bisher geltende Gesetz zum großen Teil aus dem Jahr 1994 stamme, also aus einer Zeit, in der es weder Chat-Gruppen noch Social Media gab. Ziel sei es, die über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit zeitgemäßen Befugnissen auszustatten, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen. 

Einsatz und Abwehr von Drohnen

Mehr Sicherheit an Bahnhöfen

Schließlich erlaubt das Gesetz der Bundespolizei, mit Hilfe von Videotechnik und künstlicher Intelligenz Bewegungsmuster zu entschlüsseln, wenn diese darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen werden könnte, zum Beispiel wenn jemand ein Messer zieht. 


Reform nach Panne gebilligt: Bundespolizei bekommt neue Befugnisse

25.09.2026, 12:03 Uhr

Das neue Bundespolizeigesetz erhält im zweiten Anlauf die erforderliche Kanzlermehrheit im Bundestag. Das eröffnet der Polizei im Kampf gegen Extremismus und Schleuserkriminalität weitreichende Möglichkeiten. Zudem kann sie künftig leichter verhindern, dass Ausreisepflichtige untertauchen.

Im zweiten Anlauf hat der Bundestag das neue Bundespolizeigesetz der schwarz-roten Koalition gebilligt. Es sieht für die Bundespolizei zusätzliche Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität sowie zur Beantragung von Abschiebehaft oder Gewahrsam für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer vor.

Die Abstimmung wurde wiederholt, weil im Juli eine Panne aufgefallen war. Damals hatte nur die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten in dritter Lesung zugestimmt. Anschließend stellte sich heraus, dass im Falle dieses Gesetzes aber die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags benötigt wird, die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Abgeordneten. „Die Schlussabstimmung ist daher zu wiederholen“, sagte Parlamentspräsidentin Julia Klöckner zur Eröffnung der Sitzung.

Diesmal hatten nach ihren Worten Union und SPD eine namentliche Abstimmung beantragt. Darin votierten 322 Abgeordnete für das Gesetz, die nötige Kanzlermehrheit wurde also erreicht, wie Klöckner mitteilte. 134 Abgeordnete stimmten mit Nein, 118 enthielten sich. Damit wird das Bundespolizeigesetz reformiert, das in Teilen noch aus dem Jahr 1994 stammt.

Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei nun Befugnisse für die Telekommunikationsüberwachung bekommen. Sie soll für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer selbst Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen können, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft. Damit soll ein Untertauchen verhindert werden. Erlaubt sein sollen künftig auch „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen. 

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Bundespolizei-bekommt-neue-Befugnisse-id31347261.html


Gesetz im Bundestag beschlossen: Mehr Möglichkeiten für die Bundespolizei

Stand: 10.07.2026 • 17:38 Uhr

Der Bundestag hat ein neues Bundespolizeigesetz verabschiedet. Die 55.000 Beamten sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Personen zu überwachen und Drohnen abzuwehren. Außerdem soll in bestimmten Fällen eine Live-Gesichtserkennung möglich sein.

Die Bundespolizei soll deutlich mehr Befugnisse bekommen. Das sieht das neue Bundespolizeigesetz vor, das der Bundestag verabschiedet hat. Die Novelle wurde mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet – Linke und Grüne stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Automatische Gesichtserkennung in Gefahrensituationen

Beamte dürfen künftig automatische Echtzeit-Gesichtserkennung in ihren Zuständigkeitsbereichen einzusetzen – vorausgesetzt es besteht eine besondere Gefahrenlage. Dazu zählt etwa eine dringende Gefahr für „den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ oder für das Leben eines Menschen. Es wäre etwa erlaubt, wenn die Eltern eines entführten Kindes ein Foto zur Verfügung stellen, dieses mit den Live-Aufnahmen von Videokameras an Flughäfen und Bahnhöfen abzugleichen.

Dies ist nur ein Punkt, den die Neufassung des Bundespolizeigesetzes vorsieht. Die aktuell geltenden Regeln für die etwa 55.000 Bundespolizisten sind in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994.

Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen. Zuletzt waren Änderungen am Bundespolizeigesetz im Bundesrat gescheitert – 2021 etwa eine von Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geplante Reform. Auch die Ampelkoalition biss sich an dem Vorhaben die Zähne aus.

KI soll beim Erkennen gefährlicher Bewegungen helfen

Das neue Gesetz erlaubt es der Bundespolizei, mit Hilfe von Videotechnik und Künstlicher Intelligenz (KI) Bewegungsmuster zu entschlüsseln, wenn sie auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Etwa dann, wenn jemand mit der Faust ausholt, ein Messer zückt oder eine hilflose Person ins Gleisbett fällt.

Eine weitere Neuerung betrifft ebenfalls oft Bahnhöfe: In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft Menschen verdachtsunabhängig kontrollieren dürfen.

Mehr Rechte bei Telefonüberwachung, Abschiebehaft und Drohnenabwehr

Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei neue Befugnisse zur Telefonüberwachung bekommen. Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -geräten.

Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ohne Duldung. So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen.

Zudem sollen die Beamten eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen dürfen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/neues-bundespolizeigesetz-bundestag-100.html

Quelle: https://www.tagesschau.de/video/video-1612556.html

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